Brandschutz und Brandsicherheit in Spanien
Der Brandschutz in Spanien ähnelt dem Brandschutz in anderen europäischen Ländern und wird durch nationale Gesetze und Vorschriften sowie lokale Bauvorschriften geregelt. In öffentlichen Gebäuden, Gewerbebauten und Wohngebäuden müssen Feuerlöschgeräte wie Feuerlöscher und Löschschläuche vorhanden sein. Rauchmelder, auf Spanisch „detectores de humo“ oder „alarmas de humo“, sind in Spanien genauso wichtig wie in vielen anderen Ländern, wenn es um den Brandschutz in Häusern und Gebäuden geht. Die große Frage unserer Kunden: Kann ich ein Bußgeld bekommen, wenn ich in meinem (zweiten) Zuhause in Spanien keinen Rauchmelder habe? Ja, ab Juli 2022 sind Rauchmelder in jedem Haushalt in Europa Pflicht, auch in Ihrem Ferienhaus in Spanien. Rauchmelder von RH Beveiliging, Security & Seguridad, die wir in den Niederlanden und Spanien anbieten, erfüllen die europäischen Standards für Brandschutz, die Norm EN 14604 für Rauchmelder. Dadurch wird sichergestellt, dass sie die geforderten Kriterien erfüllen.
Bei der Anmietung eines Zweitwohnsitzes in Spanien ist ein Feuerlöscher obligatorisch
Laut einer aktuellen Studie zum spanischen Immobilienmarkt gibt es in Spanien derzeit offenbar etwa 350.000 unbewohnte Immobilien. Der Standort dieser Häuser spielt in dieser Situation eine entscheidende Rolle, insbesondere in Gebieten mit begrenzten Dienstleistungen. Allerdings ist die Zahl der leerstehenden Wohnungen seit ihrem Höhepunkt im Jahr 2022, als es satte 931.615 unbewohnte Wohnungen gab, deutlich zurückgegangen. Mit der allmählichen Erholung der Wirtschaft steigt auch die Nachfrage nach Wohnraum wieder. Wenn Sie Ihre Zweitwohnung in Spanien vermieten möchten, ist es ab 2024 laut Gesetz und Versicherungen verpflichtend, dass Sie Feuerlöscher in Ihrer Wohnung haben. Um eine Lizenz zu erhalten, muss das Haus viele Anforderungen erfüllen, wie zum Beispiel: eine Aufenthaltserlaubnis, Beschwerdeformulare, Rauchmelder, Gasmelder, Kohlenmonoxidmelder, Erste-Hilfe-Kasten, Feuerlöscher usw. usw. Die Risiken der Nichteinhaltung, Laut Gesetz liegt die Höchststrafe zwischen 3.000 und 24.000 Euro.